Meerschweinchen in Mietwohnung haltenDev_Maryna / shutterstock.com

Meerschweinchen in Mietwohnung

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Auch wenn Kleintiere in Mietwohnungen eigentlich erlaubt sind, kann es bei der Haltung von Meerschweinchen leider zu Problemen mit dem Vermieter kommen. Wir möchten in diesem Artikel auf das Halten von Meerschweinchen in einer Mietwohnung eingehen und Ihnen erklären, worauf Sie achten sollten. Außerdem geben wir Ihnen Tipps, wie Sie Schäden vermeiden können.

Darf ich Meerschweinchen in einer Mietwohnung halten?

Es gibt Vermieter, die es dem Mieter im Rahmen des Mietvertrages untersagen, Haustiere zu halten. Dies betrifft jedoch die Haltung von Hunden, Katzen und weiteren großen Tieren.

Die Haltung von Kleintieren, zu denen die Meerschweinchen gehören, fällt jedoch nicht unter den Passus „Haustierhaltung“. Es ist somit egal, ob die Haustierhaltung erlaubt oder verboten ist – Meerschweinchen dürfen immer gehalten werden.

Tipp

Steht eine entsprechende Klausel im Mietvertrag, die die Tierhaltung untersagt, ist dies ohnehin unwirksam. Ein Vermieter darf die Haustierhaltung nicht pauschal untersagen. Dies hat zuletzt der Bundesgerichtshof entschieden.

Wie erwähnt, ist das Halten von Kleintieren ohnehin kein Problem. Jedoch gibt es einige Dinge, die Sie beachten sollten. Auf diese gehen wir etwas später ein.

Meerschweinchen halten in der WohnungDev_Maryna / shutterstock.com

Welche Klauseln werden in Mietverträgen gern verwendet?

Abgesehen davon, dass einige Vermieter versuchen, die Tierhaltung komplett zu untersagen, gibt es auch Klauseln, die den Mieter dazu verpflichten, erst nach schriftlicher Zustimmung oder Genehmigung des Vermieters Tiere wie Hunde und Katzen zu halten. Auch hiervon sind Meerschweinchen jedoch ausgenommen.

Was sind eigentlich Kleintiere?

Kleintiere sind Tiere, die sehr klein und damit fast unscheinbar sind und keinen großen Schaden anstellen können. Neben Meerschweinchen gehören unter anderem auch Mäuse, Hamster, Vögel oder Kaninchen zu den Kleintieren, die keiner Genehmigung durch den Vermieter bedürfen.

Gibt es Ausnahmen von dieser Regelung?

Sie sollten beachten, dass die Haltung von Meerschweinchen in einer Mietwohnung zwar kein Problem darstellt. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie Tiere in einer „üblichen Zahl“ halten. Zwei oder drei Meerschweinchen sind daher meistens okay. 20 Meerschweinchen sollten Sie jedoch nicht halten, denn dieses Verhältnis ist für eine kleine Mietwohnung nicht angemessen, urteilte auch der BGH.

Die Haltung zu vieler Tiere kann obendrein nicht nur den Vermieter auf die Barrikaden bringen, sondern auch den Tierschutz. Sie müssen schließlich immer sicherstellen, dass es Ihren Meerschweinchen gut geht. Bei einer zu großen Anzahl an Meerschweinchen, die man in einer kleinen Wohnung hält, ist dies jedoch in der Regel nicht der Fall.

Auch die Zucht von Meerschweinchen und anderen Kleintieren in Mietwohnungen ist nicht erlaubt, bzw. muss vorher durch den Vermieter genehmigt werden. Das hängt damit zusammen, dass eine Mietwohnung nur bestimmungsgemäß genutzt werden darf. Die Tierzucht fällt unter eine gewerbliche Tätigkeit, die innerhalb einer Mietwohnung nicht oder nur mit Genehmigung des Vermieters ausgeübt werden darf.

Darf ich Meerschweinchen auf dem Balkon oder auf der Terrasse halten?

Auch hier gilt, dass Kleintiere selbstverständlich auch auf dem Balkon oder auf der Terrasse gehalten werden können, sofern die Haltung artgerecht und in „üblicher Zahl“ erfolgt.

Probleme kann es jedoch geben, wenn sich die Nachbarn von den Tieren belästigt fühlen, beispielsweise durch das Piepen, unangenehme Gerüche oder ungewöhnlich viel Schmutz. Es ist daher sinnvoll, die Nachbarn um Zustimmung zu bitten, ehe Sie Ihre Tiere auf dem Balkon halten.

Meerschweinchen auf dem Balkon haltenugril / shutterstock.com

Ärger vorbeugen und Schäden vermeiden

Um Ärger mit dem Vermieter zu vermeiden, ist es sinnvoll, auch die Haltung der Meerschweinchen zu melden und eine schriftliche Bestätigung abzuwarten. Auf diese Weise gehen Sie auf Nummer sicher, auch wenn dies eigentlich nicht notwendig wäre.

Viel wichtiger ist es jedoch, Schäden zu vermeiden, die durch die Meerschweinchen an der Mietwohnung entstehen könnten. Meerschweinchen sind Nager, die unter Umständen an Holz knabbern. Das Türblatt ist eventuell nicht sicher. Außerdem könnten beispielsweise Urinflecken das Laminat oder den Teppichboden beschädigen.

Als Mieter sind Sie verpflichtet, diese Schäden beim Auszug zu beheben. Andernfalls kann der Vermieter die Kaution einbehalten, um die Schäden selbst zu beheben.

Boden in Mietwohnung schützenChertamchu / shutterstock.com

Damit es erst gar nicht zu derartigen Situationen kommt, sollten Sie bei der Haltung von Meerschweinchen in einer Mietwohnung einige Dinge beachten:

Artgerechte Haltung hat oberste Priorität

Meerschweinchen sollte man immer artgerecht halten. Das bedeutet, dass sie nicht alleine, sondern mindestens zu zweit sein sollten. Außerdem benötigen sie viel Auslauf. Ein kleiner Käfig reicht daher nicht aus. Sie sollten ein großes Gehege, einen Freilauf oder gar ein kleines Meerschweinchen-Zimmer errichten, in dem sich die Tiere aufhalten können. Dort bekommen sie genug Auslauf und können ihren Trieben nachgehen.

Wände der Mietwohnung schützen

Schützen Sie zudem Ihre Wohnung. Meerschweinchen nagen gerne an Tapeten oder zerkratzen diese. Deshalb empfehlen wir, die Wände entsprechend zu schützen. Sie können beispielsweise Holz- oder Plexiglasplatten anbringen. Eine Höhe von 50 Zentimetern reicht vollkommen aus.

Fußboden der Mietwohnung schützen

Ebenso sollte der Fußboden optimal geschützt werden, damit keine Verschmutzungen oder Schäden entstehen. Ist der Bereich gefliest, müssen Sie im Grunde nicht viel unternehmen. Bei Laminat, Teppichboden oder einem ähnlich anfälligen Material sollten Sie jedoch einen entsprechenden Schutz verwenden. Sie können Holzplatten auslegen oder Linoleum verlegen. Auch Teichfolie kann man unter Umständen als Schutz des Bodens verwenden.

Zäune errichten

Damit die Meerschweinchen nicht ungehindert in jede Ecke der Wohnung gelangen, ist es zudem sinnvoll, Zäune zu errichten. Diese dienen in erster Linie dem Schutz der Tiere. Doch auch das Mobiliar kann man durch die Verwendung von Zäunen schützen.

Freilauf in der WohnungAngela N Perryman / shutterstock.com

Hygiene ist das A und O

Auch unangenehme Gerüche oder Schmutz können zu Ärger mit dem Vermieter führen. Halten Sie das Gehege daher stets sauber. Entfernen Sie täglich Kot, Urin und Essensreste.

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